
Pflegeservice Care-Complete
AGBs
§1 Allgemein Die AGBs sind gültig für die Zusammenarbeit zwischen dem Pflegeservice Care-Complete und Einrichtungen der Pflege oder Privatpersonen. Die Erbringung unserer Dienstleistung erfolgt ausschließlich zu den Geschäftsbedingungen der Agentur. Die Agentur erbringt dabei die Vermittlung zwischen dem Auftraggeber (Pflegeeinrichtung) und dem Auftragnehmer (Freiberufler).
§2 Dienstleistung Der Auftraggeber erteilt der Agentur den Auftrag zur Personalsuche. Grundlage ist ein von der Agentur erstelltes Anforderungsprofil, welches sich aus den Angaben des Auftragsgebers zusammensetzt. Es beinhaltet die genaue Bezeichnung der zu besetzenden Stelle, die Beschreibung der Tätigkeit sowie der persönlichen und fachlichen Kompetenz des zu suchenden Mitarbeiters.
§3 Meldepflicht Der Auftraggeber hat die Agentur unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn eine Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der von der Agentur vorgestellten freiberuflichen Pflegekraft geschlossen wurde.
§4 Vergütung Der Anspruch auf das Vermittlungshonorar entsteht wenn der Auftraggeber mit der von dem Pflegeservice Care-Complete vorgestellten freiberuflichen Pflegekraft einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen hat.
§5 Freiberuflichkeit/Selbständig Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit bei dem Auftraggeber freiberuflich aus. Der Auftragnehmer ist und wird nicht Angestellter des Auftraggebers. Der Einsatz des Auftragnehmers ist grundsätzlich immer zeitlich begrenzt.
§6 Rechnung Der Auftraggeber verpflichtet sich die Vermittlungsprovision dem Pflegeservice Care-Complete spätestens binnen 8 Tagen nach Rechnungsstellung direkt auf das Konto der Agentur zu überweisen.
§7 Weisungsbefugnis Der Auftraggeber ist dem Auftragsnehmer nicht weisungsbefugt. Insbesondere hat der Auftraggeber keine Weisungsbefugnis im Hinblick auf die Gestaltung der Dienstzeiten. Die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Einsatzdauer und die vereinbarten Dienstzeiten werden im Dienstleistungsvertrag festgelegt.
§8 Haftung Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verursachte Schäden. Der Auftragnehmer hat zur Deckung derartiger Schäden eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle ihm aus seiner Tätigkeit für den Auftraggeber entstehenden Schäden, die diesem durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte sowie dessen Heimbewohner/Patienten zugefügt werden. Sofern diese Schäden nicht durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind. Im Hinblick darauf, dass der Auftragnehmer seine Tätigkeit als Selbständiger ausübt, die der Auftragnehmer in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Auftragnehmer übertragenen Tätigkeiten erheben. Sollte ein Auftragnehmer nicht die erforderliche Eignung besitzen, so ist dies vom Auftraggeber unverzüglich der Agentur mitzuteilen. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation oder Eignung der vorgestellten freiberuflichen Pflegekräfte und deren Tätigkeiten beim Auftraggeber. Sollte die Vermittlung aufgrund falsch gemachter Angaben im Anforderungsprofil des Auftraggebers nicht zustande kommen, so wird der dadurch entstandene Aufwand der Agentur gegenüber dem anfordernden Auftraggeber geltend gemacht. Die Agentur ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Der Ausschluss von Gewährleistung und Haftung gilt auch für technische Störungen oder Ausfall des Webauftritts von der Agentur.
$9 Beschäftigungsdauer / Folgeaufträge Der Auftraggeber verpflichtet sich, die auf einen Vertrag mit dem vermittelten Auftragnehmer folgende 12 Monate keinen weiteren Vertrag mit dem gleichen Auftragnehmer der Vermittlung, durch die Agentur anzunehmen oder anzubieten. Der Auftraggeber hat die Agentur unverzüglich zu benachrichtigen wenn ein Folgeauftrag angeboten wird. Sollte dies nicht geschehen so wird eine pauschalisierte Vertragsstrafe in Höhe von 2000,00€ vom Auftraggeber erhoben.
§10 Verhinderung des Auftragnehmers wegen Krankheit Forderungen gegenüber der Agentur, wegen des Ausfalls eines Auftragnehmers aus Krankheitsgründen sind ausgeschlossen.
§11 Datenschutz/Verschwiegenheit Die Agentur weist darauf hin, dass zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, sowie zur Abwicklung zugrunde liegender jeweiligen Verträge genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber und die Agentur unterliegen diesbezüglich den nationalen und europäischen Bestimmungen des Datenschutzes. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsanforderungen zum Schutz der Daten, Nutzen der Daten im Rahmen der Zweckbestimmung sowie Löschung der Daten nach Wegfall der Zweckbestimmung. Bei Verdacht auf Datenschutzverletzung bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere im Fall des Verlustes von Daten und unbefugten technischen Zugriffen oder Datendiebstahl informieren der Auftraggeber oder die Agentur sich gegenseitig.
§12 Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB durch geltendes oder künftiges Recht unwirksam sein oder werden, so sind diese durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem Wirtschaftlichen Zweck der Vertragspartner an besten dienlich werden/sind.